vom KFZ Gutachter aus Stuttgart?
Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, der sollte sich in jedem Fall darum kümmern, dass die Schäden an seinem Fahrzeug komplett erfasst werden. Das sind oft nicht nur die ganz offensichtlichen Beschädigungen, meist verbergen sich in zunächst nicht einsehbaren Bereichen Folgeschäden. Die exakte Einschätzung kann nur ein Gutachter detailliert vornehmen. Darum sollte und darf jeder, der unverschuldet in einen Unfall verwickelt war, einen KFZ Gutachter aus Stuttgart heranziehen, um den Schaden zu ermitteln und vor allem um die Schadenssumme zu ermitteln. Die Kosten dafür übernimmt die gegnerische Versicherung.
Das Gutachten beinhaltet dann sämtliche relevanten Daten wie die Wertminderung, den Restwert des Fahrzeuges und den Nutzungsausfall. Insbesondere lohnt sich die Arbeit des Gutachters, weil er das Fahrzeug intensiv überprüft und auch die schon erwähnten nicht offensichtlichen Mängel finden und in sein Gutachten aufnehmen kann. Ein Geschädigter hat dann Gewissheit, dass sein Fahrzeug komplett instandgesetzt wird und die gegnerische Versicherung die entstehenden Kosten auch voll übernimmt. Gerade in diesem Zusammenhang hat das Gutachten aus Stuttgart einen noch tiefergehenden Vorteil. Ein Gutachter behält sich immer die Erweiterung seines Gutachtens vor. Das heißt, dass Schäden, die selbst er in seinem ursprünglichen Gutachten nicht feststellen konnte und die später erkannt werden, sind in der Erweiterung zu erwähnen und ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen.
Bei der Wahl eines Gutachters im Raum Stuttgart ist immer die Wahl eines unabhängigen Experten zu empfehlen. Gutachter, die von der Versicherung gestellt werden, handeln natürlich auch im Sinne der Versicherung und sind interessiert daran, die Versicherungssumme so gering wie möglich zu halten. Ein freier Gutachter geht in seinem Gutachten absolut objektiv vor und beschreibt die Daten exakt so, wie sie sind. Eine Versicherung drängt natürlich darauf, einen eigenen Gutachter zu schicken, aber dennoch hat jeder das Recht, seinen eigenen Gutachter zu bestellen. Und in jedem Fall muss das Gutachten aus Stuttgart anerkannt werden.
Generell muss eine Besonderheit bei der Bestellung eines Gutachters berücksichtigt werden. Handelt es sich bei dem Unfallschaden um einen sogenannten Bagatellschaden, liegen die Reparaturkosten also nicht höher als 750 Euro, bestellt die gegnerische Versicherung keinen Gutachter. Der stattdessen angestrebte Kostenvoranschlag ist in der Regel aber nicht ausreichen, da mit ihm die eventuellen Folgeschäden nicht abgedeckt sind und der Geschädigte schlussendlich noch die Restkosten selbst tragen muss. In diesem Fall lohnt sich wieder ein Gutachter aus Stuttgart, der für günstige Konditionen ein Kurzgutachten erstellen kann.
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