Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus betreffen alle. Das Reisen im privaten und beruflichen Bereich wird erheblich erschwert, um die Ausbreitung und die Infektionen einzudämmen. Airlines stornieren momentan Flüge oder schränken die Flugpläne stark ein.
Viele Länder haben ihre aktuellen Einreisebestimmungen geändert bzw. verschärft. Da stellen sich Fragen.
Um Ihnen Zeit und Nerven zu ersparen, hat sich unser Team von Yacht-Pool Flight-Service einen Überblick verschafft, um Ihnen bei sämtlichen Fragen zu Stornierungen oder Umbuchungen zu Zeiten von Corona mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Die häufigsten Fragen und die damit verbundenen Herausforderungen
Wird mein Flug stattfinden?
Viele Airlines fahren zur Zeit „auf Sicht“. Das heißt dass Sie Flüge erst spät stornieren obwohl schon relativ lange davon ausgegangen werden kann dass der Flug nicht stattfindet. Das hat natürlich ganz viel mit der prekären Lage der Airlines zu tun. Ein Stornierter Flug seitens der Airline muss zurückerstattet werden. Die Airline möchte das verständlicherweise vermeiden.
Kann ich jetzt stornieren?
Kaum eine Airline bietet eine kulante Lösung an für Flüge welche aktuell noch aktiv sind. Ungeachtet dessen kann man natürlich stornieren zu den ganz normalen Tarifbedingungen. Falls Sie diese aus Unterlagen nicht eruieren können, rufen Sie uns an oder schicken Sie eine E-Mail.
Bekomme ich mein Geld zurück oder nur ein Gutschein?
Grundsätzlich bedarf es zunächst mal der einseitigen Absage des Fluges durch die Airline.
Viele Airlines bieten dann den Kunden kostenlose Umbuchungen an. Allerdings bisweilen sehr eingeschränkt. Z.B. bei Sunexpress für neue Abflugtermine nur bis Abreise 31. März 2021. Das ist für eine Verschiebung des Törns ins nächste Jahr dann wenig nützlich. Diese Vorgehensweise hat aktuell keine Rechtsgrundlage. Wir stehen hier selbstverständlich auf der Seite unserer Kunden und intervenieren dementsprechend bei den Airlines. Wir gehen davon aus das solche widersinnigen Regeln sich zeitnah auflösen. Möglicherweise muss ein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Wie ist die Rechtslage?
Die Rechtslage bezüglich den Gutscheinen ist zur Zeit für die Verbraucher eindeutig. Sowohl nach BGB als auch nach EU Fluggastrechten müssen die Fluggesellschaften die von ihnen selbst abgesagte Reisen erstatten. Es ist aktuell ein Gesetzentwurf der Bundesregierung bei der EU zur Vorlage. Dieser sieht eine Legitimierung der Gutscheinlösung vor. Gutscheine sollen bis Ende 2021 gültig sein und erst danach zur Erstattung kommen. Bislang hat die EU diesen Vorschlag nicht zugestimmt. Unklar ist die Situation wenn der Flug stattfindet und Sie kurzfristig stornieren weil Sie z.B. in Griechenland in Quarantäne müssten.
Auch wenn die Fluglinie Ihnen den Flug verweigert weil Sie aufgrund Ihrer Nationalität nicht einreisen dürfen muss die individuelle Rechtslage geprüft werden.
Wir kann es sein dass mein Flug noch aktiv ist während schon so gut wie sicher ist, dass ich in dieses Land nicht reisen kann?
Leider ja. Weil die Fluggesellschaften eben möglichst spät stornieren und dann erst auch später den Flugpreis erstatten müssen.
Gerne sprechen wir mit Ihnen über Ihre individuelle Situation und finden mit Ihnen, die für Sie am optimalste Lösung.
Wir von Yacht-Pool Flight-Service sind ihr zuverlässiger und professioneller Partner für Flugbuchungen auf den Sie sich verlassen können. Mit unserer jahrelangen Branchenerfahrung und speziellen Kontakten zu den Airlines stehen wir ihnen jederzeit zur Seite. Bei uns landen Sie nicht stundenlang in Warteschlangen von Call-Centern, welche nicht nur in Corona-Zeiten stark überlastet sind. Wir sind für Sie da.
Yacht-Pool Flight-Service GbR
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