Auch die Patchworkfamilie gilt als Kernfamilie, stellt Anwältin für Familienrecht für die Stadt Bühl klar
BÜHL. Durch die Kontakt-Beschränkungen infolge der Corona Pandemie ergibt sich neues Konfliktpotential im Familienrecht. Auch Anwältin Susanne Cronauer sieht sich verstärkt Anfragen von getrenntlebenden beziehungsweise geschiedenen Eltern aus der Region Bühl gegenüber, die den Umgangskontakt trotz Kontakt-Beschränkungen aufrechterhalten müssen. „Mitunter entsteht dabei erhebliches Konfliktpotential“, weiß die erfahrene Mediatorin zu berichten. Im Mittelpunkt steht dabei der Begriff der Kernfamilie und die Frage, ob sich dieser auch auf die neue Lebenssituation von getrenntlebenden Eltern übertragen lässt. Vereinfacht ausgedrückt: Gilt die Kontakt-Begrenzung auch für Eltern, die mit ihrem Kind nicht unter demselben Dach und ggf. mit anderen Personen in einer Patchwork Konstellation wohnen?
In Zeiten von Corona – was sagt das Familienrecht? Antworten von Rechtsanwältin für Bühl
Bei der familienrechtlichen Bewertung von Umgangsstreitigkeiten in Zeiten von Kontakt-Einschränkungen ist nach Einschätzung der Bühler Anwältin Susanne Cronauer immer eine Bewertung im Einzelfall wichtig. Es stellen sich Fragen:
– Geht es nur um den direkten Kontakt mit dem leiblichen Vater oder der Mutter oder um ein Patchwork Geflecht?
– Wie war der Umgang bisher gestaltet?
– Gehören das Kind, ein Elternteil oder andere Personen im selben Haushalt einer Risikogruppe an?
– Findet die Anreise zum Umgang im ÖPNV statt?
– Arbeiten Eltern in systemrelevanten Berufen oder anderen gefährdeten Bereichen?
– Wäre eine Umgangspause je nach Alter des Kindes zu verkraften?
– Könnte ein Video-Chat den ausgefallenen persönlichen Umgang ersetzen?
„Zudem muss betrachtet werden, ob einer der Eltern Einschränkungen seiner Erziehungsfähigkeit aufweist, die einen vernünftigen Umgang mit den Corona Thema anzweifeln lassen. Und letztlich gilt es, bei Wohnsitzen in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern in den Blick zu nehmen“, schildert die Anwältin für Familienrecht Mandanten aus Bühl die Gemengelage.
Bühl: Anwältin für Familienrecht sieht kein grundsätzliches Ende des Umgangs in Corona Zeiten
Susanne Cronauer stellt jedoch heraus: „Kontakt Einschränkungen durch Corona oder sogar Ausgangssperren können nicht das grundsätzliche Ende vom Umgang eines Kindes mit beiden Elternteilen sein. Das gilt auch, wenn sich der Umgang durch eine Patchwork Konstellation auf weitere Personen erstreckt. Ein Aussetzen von Umgangskontakten mit der schlichten Begründung Corona ist faktisch rechtswidrig“, stellt die Anwältin heraus. Umgangsverweigerung könne im Einzelfall sogar mit Ordnungsgeld sanktioniert werden. Umgekehrt kann der sorglose Kontakt mit einem Elternteil aus der Risikogruppe dazu führen, dass das Kind einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt wird. Susanne Cronauer: „Die Ausübung des Umgangsrechts in Zeiten von Corona kann folglich eine Gradwanderung sein. Eltern, die unsicher sind, sollten sich im Zweifel von einem Anwalt für Familienrecht Rat einholen. Er kann dabei helfen, eine alltagstaugliche Regelung für Ausnahmezeiten wie diese zu finden.“
Rechtsanwältin aus Baden-Baden Schwerpunkt liegt auf dem Familienrecht. Bei Scheidungen versucht die Anwältin die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden. Susanne Cronauer berät ihre Mandaten auch über das Juristische hinaus.
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