Garantieratgeber empfiehlt: Eine Portion Misstrauen beim Gebrauchtwagenkauf - Bsozd.com

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Das ist besonders im Umgang mit unbekannten privaten Autoverkäufern sehr wichtig und darf auf keinen Fall fehlen. Der Verkäufer kann noch so sympathisch sein, lassen Sie sich dadurch nicht ablenken!

BildPasst die Fahrgestellnummer zur Nummer, die im Fahrzeugschein steht? Hat der Verkäufer gültige Ausweispapiere und einen festen Wohnsitz und ist er der Fahrzeughalter oder nur ein Vermittler?

Normalerweise sind mündliche Absprachen im Alltag gültig, aber der schriftliche Vertrag untermauert das Besprochene und ist ein unverzichtbarer Beleg, falls es später Differenzen geben sollte. Selbst unter Freunden ist eine schriftliche Abmachung immer empfehlenswert, denn nur dann lassen sich alle Abmachungen im Notfall auch vor Gericht belegen. Alle Extras des Fahrzeugs sollten in dem Vertrag aufgelistet werden, um später vor Dritten die Herkunft nachweisen zu können.

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Das Manipulieren des Kilometerstandes kann dazu führen, dass Sie denken, einen Gebrauchtwagen gekauft zu haben, der fast neuwertig ist. In Wirklichkeit ist der digitale Zähler einfach verändert worden. Leider gibt es keine versiegelten Kilometerstand-Anzeiger, sodass Sie zum Beispiel am Innenraum erkennen, ob der Wagen schon lange in Betrieb ist. Abgenutzte Fahrersitze oder Pedale, die lädiert aussehen, sind ein deutliches Zeichen, dass das Auto schon eine Fülle an Kilometern hinter sich hat.

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Bei uns finden Sie endlich die Anwort auf Ihre Frage, was der Unterschied zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung ist. Beide Begriffe werden in der Praxis gerne synonym behandelt …

Gewährleistung
Eine Gewährleistung ist stets die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers, dem Käufer eine mangelfreie Ware zu liefern und dafür auch 2 Jahre einzustehen. Dies gilt dann für Sach- und Rechtsmängel, wobei durch den Käufer selbstverschuldete Mängel ausgeschlossen sind.

Garantie
Unter einer Garantie dagegen versteht man die private Zusage des Verkäufers an den Käufer – also ohne gesetzliche Grundlage – die bestimmte Eigenschaften und die Haltbarkeit eines Produkts dem Kunden verspricht.

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