Übergangsfrist abgelaufen, viele Fahrschulen unvorbereitet! - Bsozd.com

Veröffentlicht:

Artikel teilen:

Seit dem 1. Juli ist die Übergangsfrist, die der Paragraph 52 Abs. 4 StVO regelt, zur Nutzung von Funkgeräten im Straßenverkehr abgelaufen! Wie eine bundesweite Umfrage unter Fahrschulen ergab, sind nur wenige bereits mit Sprechanlagen ausgerüstet die den Vorgaben des § 23 Absatz 1a StVO entsprechen. Dieser besagt, dass Geräte die zur Kommunikation dienen nur benutzt werden dürfen, wenn:

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“
Wer weiterhin in der Zweiradausbildung auf Funkgeräte setzt, die das drücken einer PTT Taste (Push to talk) erfordern, riskiert ein Bußgeld! Daher ist jetzt schnelles Handeln geboten.

Ein Anbieter wirbt bereits mit der Konformität zu § 23 StVO ihres Fahrschulsets

Hier geht es zum Kommunikations-Kit für Fahrschulen

Die MOTORRAD-ECKE bietet in den Bereichen Bekleidung und Helme sowohl ein breites wie auch tiefes Sortiment an. Vom günstigen Einstiegssortiment bis zum Premium-Segment wird die ganze Bandbreite abgedeckt. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den führenden Markenlabels. Kompetente Fachberatung und ein umfassendes Service-Angebot sind maßgebliche Differenzierungsmerkmale zum Mitbewerb.

Kontakt
Motorrad-Ecke Fa. TAM TAK GmbH & Co.KG
Sandra Dölker
Steinkirchring 45
78056 Villingen-Schwenningen
07720997585
s.doelker@mot-ecke.de
http://motorradbekleidung.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

BSOZD NEWS: Übergangsfrist abgelaufen, viele Fahrschulen unvorbereitet!

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter BSOZD.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.