Die Übergangsfrist zur Umsetzung der DSGVO läuft am 25.05.2018 ab. Bis dahin muss jeder Unternehmer oder Webseitenbetreiber das geltende Recht entsprechend der Vorgaben der EU umsetzen.
Unternehmer & Webseitenbetreiber: Neue EU-DSGVO betrifft ab dem 25.05.2018 jeden Webseitenbetreiber!
Das Thema Datenschutz ist aktuell für alle Webseiten- und Shopbetreiber, Unternehmer und Dienstleister ein sehr wichtiges Thema. Betroffen von den neuen Datenschutzgesetzen sind auch private Webseiten, Blogs und anderes. Immer noch verstoßen weit über 95% aller Webseiten in Europa gegen bestehendes Recht, sind damit äußerst abmahngefährdet und können von der jeweiligen Landesdatenschutzbehörde mit hohen Bußgeldern belegt werden.
Gerade in Deutschland spielt der Datenschutz seit Jahren eine große Rolle. Mit der neuen EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DGSVO) kommen ab dem 25. Mai 2018 auf alle Webseitenbetreiber und Unternehmer weitreichende Änderungen zu und stellt viele nach dem bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt) geltenden Grundsätze des Datenschutzes auf den Kopf.
Ganz besonders die drastische Erhöhung der Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des letzten, weltweiten Vorjahresumsatzes (je nachdem, was höher ist) zwingen nunmehr auch die großen Unternehmen, sich umfassend mit dem Datenschutz zu beschäftigen.
Der Gesetzgeber hat den Webseitenbetreibern und Unternehmen eine 2-jährige Übergangsfrist bis zum 25.05.2018 eingeräumt, in der jeder die Vorgaben der EU umgesetzt haben muss. Ob nun im Unternehmen oder auf den Webseiten – ab dem 25.05.2018 müssen alle Neuerungen beachtet und umgesetzt sein.
Die EU-DSGVO betrifft alle Webseitenbetreiber und Unternehmen in der EU und solche, die sich mit ihrem Angebot an Bürger in der EU richten.
Ziel der alten und der neuen Datenschutzgrundverordnung ist, dass die personenbezogenen Daten, speziell die besonders sensiblen Daten, geschützt werden sollen. Durch die neue EU-DSGVO sollen vor allem die Verbraucherrechte gestärkt werden. Datenverarbeitende Stellen müssen strengere Regulierungen beachten.
Viele Unternehmer wissen auch heute noch immer nicht, was sie denn genau künftig beachten müssen. Doch selbst, wenn ihnen dieses bekannt sein sollte, dann fehlt es ihnen an Informationen zur praktischen Umsetzung. Dieses merkt man deutlich an der großen Anzahl an Webseiten, die derzeit immer noch zu über 95% nicht den Richtlinien der neuen EU-DSGVO entsprechen.
Webmaster und Unternehmer müssen ab dem 25. Mai 2018 verstärkt damit rechnen, dass die Landesdatenschutzbehörde Strafen und hohe Bußgelder verhängt wegen massiver Verstöße der Webseiten gegen den Datenschutz.
Mit diesem Thema hat sich der Unternehmer Holger Korsten monatelang beschäftigt. Als Inhaber der SEO Agentur Online Marketing Webdesign (seo-agentur-online-marketing-webdesign.de) kümmert er sich um die Erstellung von suchmaschinenoptimierten Webseiten, die bei Google gut gefunden werden und die zudem auch noch, durch geschicktes Online Marketing, verkaufen.
„Größtmögliche Sicherheit ist, neben hochkonvertierenden, suchmaschinenoptimierten Webseiten, das Wichtigste für unsere Kunden.“ Holger Korsten weiter: „Aus diesem Grund habe ich mich monatelang mit der Thematik Rechtssicherheit von Webseiten beschäftigt. Als Premium Agentur Partner von eRecht24, einer großen deutschen Anwaltskanzlei aus Berlin mit Schwerpunkt Internetrecht und Datenschutz, stehen wir in ständigem Austausch, erhalten wichtige Informationen stets aktuell und aus erster Hand und können diese für unsere Kunden und deren Webseiten umsetzen.“
Der Internet-Unternehmer und SEO Webdesign Experte Holger Korsten hat durch unzählige Gespräche mit Fachanwälten und Fortbildungen die Theorie der EU-DSGVO ergründet, aufgearbeitet und daraus einen praktischen Umsetzungsplan entwickelt, wie das Unternehmen SEO Agentur Online Marketing Webdesign die Kundenwebseiten möglichst schnell rechtsicher umgestaltet.
Aktuell wird dort „im Akkord“ gearbeitet, um alle Webseiten noch vor dem 25.05.2018 sicher für die DSGVO zu machen.
„Wir wurden immer wieder von Kunden und neuen Interessenten gefragt, was genau alles bei der Umstellung von Webseiten beachtet werden müsse. Daraus ist die Idee entstanden, einen Online Video Kurs zur praktischen Umsetzung der Richtlinien der EU-DSGVO zu erstellen.“
„Die Herausforderung dabei lag in den komplexen und sehr juristischen Formulierungen der Gesetzestexte und darin, diese in einfachen, jedermann verständlichen Worten zu erklären. Unser Online Informations- und Praxiskurs zur DSGVO erklärt zuerst in einfachen, leicht verständlichen Worten, die bevorstehenden Änderungen der neuen Datenschutzgesetze, die jeden Unternehmer betreffen. Der zweite Teil ist der praktische Teil. Hier zeige ich an meinem Bildschirm dem Zuschauer genau auf, wie ich welche Schritte an den Webseiten vornehme, um die ganze Theorie in die Praxis umzusetzen.“
Dieser bislang vermutlich in ganz Europa einmalige Umsetzungskurs ist gerade erst am 16.03.2018 veröffentlicht worden und zeigt den interessierten Unternehmern und Webseitenbetreibern in einfachen Schritt für Schritt Anleitungen auf, welche Schritte notwendig sind, um die eigenen Webseiten umzurüsten und fit zu machen für den 25. Mai. Das Besondere an diesem Kurs ist die Einfachheit und Verständlichkeit, in der Holger Korsten diese Informationen für jedermann verständlich aufzeigt.
Eigenen Angaben von Holger Korsten zu Folge versteht auch ein 6-jähriges Kind die einzelnen Schritte und kann diese ohne Probleme 1 zu 1 am Rechner nachmachen.
Das Besondere an diesem Online Video Kurs ist, dass jeder Webseitenbetreiber seine WordPress Webseite in weniger als 60 Minuten komplett sicher gestaltet und allen Anforderungen der neuen Datenschutzgesetze gerecht wird.
Da die Zeit drängt, muss jetzt jeder Webseitenbetreiber schnell handeln, wenn er nicht ab dem 25. Mai dieses Jahres gleich gegen zwei neue Datenschutzgesetze verstoßen und hohe Bußgelder der Landesdatenschutzbehörde und Abmahnungen seiner Wettbewerber bzw. den Wettbewerbsverbänden kassieren will.
„Wer jetzt noch erst mühsam anfängt, sich durch kilometerlange, trockene, juristische Gesetzestexte zu quälen, der dürfte keine Chance mehr haben, noch rechtzeitig zum Stichtag seine Webseite entsprechend den Richtlinien der EU-DSGVO umzustellen.“ Holger Korsten weiter: „Mit meinem Praxis-Kurs, bzw. dem praktischen Teil aus meinem DSGVO Informations- und Praxiskurs, biete ich einem Unternehmer die Möglichkeit in weniger als 60 Minuten seine Webseite größtmöglich abzusichern. Ich bin kein Jurist und kann und darf natürlich keine Rechtsberatung vornehmen, daher rate ich jedem, nach den Umstellungen an der Webseite nach meinem Kurs zusätzlich noch eine kurze anwaltliche Überprüfung vornehmen zu lassen. Dieser Kurs spiegelt original 1 zu 1 das wieder, was wir tagtäglich an den Webseiten unserer Kunden vornehmen. Wir sind, nach den ganzen Gesprächen und Fortbildungen mit den Fachanwälten der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Programm 100% den Vorgaben der neuen DSGVO entsprechen und unsere Kunden keine Angst vor dem 25.05.2018 haben müssen.“
Tatsächlich wissen die wenigsten Unternehmer überhaupt von dem bevorstehenden Ablauf der Übergangsfrist am 25.05.2018, geschweige denn von den Änderungen der Datenschutzgesetze.
Das dürfte viele dann aus heiterem Himmel treffen, wenn plötzlich Abmahnungen und Bußgeldbeschiede ins Haus flattern. Nicht umsonst hat die Gesetzgebung ja eine 2-jährige Übergangsfrist allen Webseitenbetreibern und Unternehmen eingeräumt. Es sind viele Punkte zu beachten. Diese erklärt das neue Onlineprogramm von Holger Korsten.
„Bereits Tage vor dem Start waren unsere Server schon fast überlastet, so hoch ist die Nachfrage nach unseren Informationen. Dieses zeigt eindeutig, wie groß aktuell das Interesse an solchen Informationen ist. Ich kann nur jedem Unternehmer und Betreiber einer privaten oder geschäftlichen Webseite dringend ans Herz legen, sich schnellstens Gedanken zur Umsetzung der DSGVO zu machen. Mit unserem DSGVO Informations- und Praxiskurs kann sich jeder binnen kurzer Zeit einen verständlichen Überblick zur Sachlage, als auch die Theorie binnen Minuten auf seiner Webseite umsetzen“, so Holger Korsten Gründer des DSGVO Informations- und Praxiskurses und Inhaber der SEO Agentur Online Marketing Webdesign.
Auf seiner Unternehmenswebseite präsentiert er die Informationen zu diesem neuen Programm, sowie viele Informationen rund um das Thema Datenschutz und Online Marketing. Interessierte Unternehmer, die einen Profi suchen, der jetzt noch kurz vor Toresschluss die eigenen Unternehmenswebseite umstellt, der wendet sich an die untenstehende Adresse.
„Wir sind zwar schon fast an unserer Kapazität angelangt, aber wenn es sein muss, dann arbeiten wir auch die Wochenenden durch, um unsere Kunden entsprechend zu bedienen und deren Webseiten vor dem Stichtag 25. Mai 2018 fertigzustellen.“ Holger Korsten weiter: „Ein großes Partnerunternehmen, welches im Süddeutschen Raum ansässig ist, arbeitet derzeit kräftig mit. Gemeinsam in Kooperation mit Damaschun Media werden wir der Lage Herr und werden alle Aufträge bis dahin sicher und zuverlässig abarbeiten und unsere Kunden begeistern!“
Die Zeit drängt und die Übergangsfrist läuft bald am 25.05.2018 ab. Wer bislang noch nichts unternommen hat, für den wird es jetzt allerhöchste Zeit.
Sollte Ihr Webdesigner Sie noch nicht auf die bevorstehende DSGVO angesprochen haben und Ihnen keine Vorschläge für die Umsetzung gemacht haben, dann sollten Sie sich unverzüglich an das Experten Team der SEO Agentur Online Marketing Webdesign wenden.
Kontaktdaten:
Holger Korsten
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Telefon: 04186 8958 683
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Internetadresse Online Unternehmer Holger Korsten: https://holgerkorsten.com
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SEO Agentur Online Marketing Webdesign erstellt seit 1994 suchmaschinenoptimierte Webseiten, die bei Google & Co. gefunden werden und die, durch neueste Online Marketing Techniken, automatisiert Besucher der Webseite zu Kunden wandeln.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllinks auf unsere Homepage und auf das Produkt auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
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