Aequus wartet auf Zulassungs-Entscheidung - Bsozd.com

Veröffentlicht:

Artikel teilen:

Im Rahmen der Vereinbarung stellt Camargo Aequus regulatorische Beratungsleistungen für dessen Produktentwicklungsprogramme in den Vereinigten Staaten bereit.

BildAequus Pharmaceuticals Inc. (ISIN: CA0076361033 / TSX-V: AQS) hat bereits im vergangenen Monat die vollständigen Unterlagen für ein Vorgespräch im Hinblick auf die Zulassung für sein transdermales Pflaster ,AQS1303′ als Prüfpräparat bei der amerikanischen Food and Drug Administration (,FDA‘) zur Begutachtung eingereicht. Noch wartet das Unternehmen gespannt auf eine entsprechende Rückmeldung, auf deren Basis dann die klinische Vorgangsweise in Anbetracht der behördlichen Zulassung in den Vereinigten Staaten festgelegt wird. Voraussichtlich kann schon binnen weniger Tagen mit einer Entscheidung gerechnet werden. Verbunden damit und im Einklang mit einer vorweg angekündigten Servicevereinbarung zur Unterstützung des Vorhabens übertrugen die Kanadier am 11. April 2018 insgesamt 120.111 Stammaktien auf ihren neuen Entwicklungspartner Camargo Pharmaceutical Services.

Im Rahmen der Vereinbarung stellt Camargo Aequus regulatorische Beratungsleistungen für dessen Produktentwicklungsprogramme in den Vereinigten Staaten bereit. Mithilfe von Bewertung der wissenschaftlichen, medizinischen und kommerziellen Machbarkeit von Produktentwicklungsmöglichkeiten erstellt Camargo den Geschäftsstrategien entsprechend solide Entwicklungspläne und setzt diese um. Damit gewährleistet Camargo die Konsistenz innerhalb des gesamten Arzneimittelentwicklungsprogramms, was die Wahrscheinlichkeit der Zulassung des neuen Medikaments und dessen künftigen Markterfolgs erhöht. Camargo ist auf den 505(b)(2)-Zulassungsweg spezialisiert und arbeitet mit Produktentwicklern aus über 25 Ländern zusammen. Pro Monat führt die Gesellschaft routinemäßig drei bis sechs Vorgespräche im Zusammenhang mit diesem Zulassungsverfahren durch.

Bei dem 505(b)(2)-Zulassungsweg handelt sich um einen verkürzten klinischen Ablauf, bei dem die ,FDA‘ dem Unternehmen gestattet, die Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten des ursprünglichen Oralpräparats in Tablettenform als Referenzdaten heranzuziehen. Aequus – https://www.youtube.com/watch?v=qJPRv0lSkWA – besitzt die globalen Rechte an diesem Programm.

,AQS-1303′ ist ein transdermales Pflaster mit Langzeitwirkung zur Behandlung von Übelkeit und Erbrechen in der Schwangerschaft und soll eine konsistente anti-emetische Kontrolle bei gleichzeitiger Beseitigung der Gefahr verpasster Dosen aufgrund von Emesis (Erbrechen) erwirken. Das Pflaster bietet den Patientinnen ein bequemeres und zuverlässigeres Abgabesystem als Alternative zur derzeit vermarkteten oralen Form, welche bis zu viermal täglich eingenommen werden muss.

Viele Grüße
Ihr
Jörg Schulte

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte „third parties“) bezahlt. Zu den „third parties“ zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten „third parties“ mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte „Small Caps“) und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wieder und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung.Aequus wartet auf Zulassungs-Entscheidung

Über:

JS Research
Herr Jörg Schulte
Bergmannsweg 7a
59939 Olsberg
Deutschland

fon ..: 015155515639
web ..: http://www.js-research.de
email : info@js-research.de

Pressekontakt:

JS Research
Herr Jörg Schulte
Bergmannsweg 7a
59939 Olsberg

fon ..: 015155515639
web ..: http://www.js-research.de
email : info@js-research.de

BSOZD NEWS: Aequus wartet auf Zulassungs-Entscheidung

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter BSOZD.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.