Mainz (ots) – Die Amtszeit des Intendanten Dr. Thomas Bellut endet am 14. März 2022. Er hat erklärt, dass er für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung steht.
Nach § 26 Absatz 1 des ZDF-Staatsvertrages wird die Intendantin / der Intendant vom Fernsehrat auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt. Für die Wahl sind mindestens drei Fünftel der Stimmen der gesetzlichen Mitglieder des Fernsehrates erforderlich.
Sämtliche schriftlich an den Fernsehrat gerichteten Bewerbungen werden allen Mitgliedern des Gremiums bekannt gemacht. Zur Intendantin / zum Intendanten kann nur gewählt werden, wer durch mindestens ein Mitglied des Fernsehrates vorgeschlagen wird.
Der Fernsehrat wurde von der Vorsitzenden mit Schreiben vom 22. April 2021 über die bevorstehende Wahl und das Wahlverfahren informiert. Dieses Schreiben sowie ein Anforderungsprofil sind auf der Internetseite des Fernsehrates fernsehrat.zdf.de (https://www.zdf.de/zdfunternehmen/gremien-102.html) veröffentlicht.
Ein Wahltermin kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt wegen der Pandemie-Situation noch nicht festgelegt werden. Wie vom Fernsehrat am 19. März 2021 beschlossen, wird das Erweiterte Präsidium als Personalausschuss die Entscheidung über den Wahltermin in Abhängigkeit von der pandemischen Lage treffen.
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