Hat Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckung abgelehnt? - Bsozd.com

Veröffentlicht:

Artikel teilen:

Wir prüfen, ob die Ablehnung rechtmäßig ist!

Haben Sie als Versicherungsnehmer oder als ein Vertreter eine Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherung gestellt und wurde diese abgelehnt, übernehmen wir gern eine Überprüfung dieser Ablehnung.

Nicht jede Ablehnung einer Rechtsschutzversicherung ist auch rechtmäßig.

Oft ergibt eine Prüfung, dass entweder der Sachverhalt von der Rechtsschutzversicherung falsch gedeutet worden ist, Informationen fehlen oder eine Ablehnung einer Kostendeckung unrechtmäßig erfolgte.

Jedes Rechtsgebiet verfügt über eigene Besonderheiten, wobei oft vergessen wird, dass eine Rechtsschutzversicherung eine Risiko-Versicherung ist und der Versicherungsnehmer dafür bezahlt, dass eine realistische und versicherungsnehmerfreundliche Risikoabschätzung erfolgt.

Dabei können auch allein Fristenvorgaben dazu führen, dass eine Deckung zu übernehmen ist.

Neben einer Deckungsklage gibt es die Möglichkeit eines Ombudsmannverfahrens oder eines Stichentscheides u.a.

Wir prüfen für Sie, was hier der beste Weg ist und haben bereits in vielen Fällen eine Deckungszusage erreichen können.

Gerne können Sie auf uns zukommen, bevorzugt per E-Mail: recht (at) service-rakienert.de

Kündigung erhalten, Bußgeldbescheid erhalten, Online-Scheidung, Abgasskandal

Kontakt
Rechtsanwaltskanzlei Kienert
Kevin Kienert
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
0511260926133
recht@service-rakienert.de
http://www.kanzlei-kienert.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

BSOZD NEWS: Hat Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckung abgelehnt?

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter BSOZD.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.