Mönchengladbach (ots) – Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat zuletzt drei großvolumige Klagen gegen den Hersteller CNH Industrial N.V. eingereicht.
Wohn- und Reisemobile sind in Deutschland äußerst beliebt. Sie stehen für Freiheit und Unabhängigkeit, sind häufig sehr luxuriös ausgestattet und bieten eine attraktive Alternative für Urlaubsreisen mit dem Pkw oder dem Flugzeug. Das Problem: Der Dieselabgasskandal betrifft mittlerweile auch Wohn- und Reisemobile.
In vielen dieser Fahrzeuge sind manipulierte Motoren der Hersteller Fiat und Iveco verbaut. So hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Dezember 2020 in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zulässigen Werte für den Ausstoß von giftigen Stickoxiden „bei Weitem“ übersteigen. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) beispielsweise überschreitet den erlaubten Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb um den Faktor 6,9, der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um das 9,9-Fache.
„Das vorgenannte Gutachten und verschiedene Urteile haben den Dieselskandal bei Wohn- und Reisemobilen mittlerweile richtig in Bewegung versetzt. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
Die Geschichte begann bereits im Sommer 2020: Damals hatten die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland, Italien und der Schweiz Razzien bei dem Autobauer Fiat Chrysler Automobiles (FCA) und seinem Schwesterkonzern CNH Industrial durchgeführt. Es steht der Vorwurf im Raum, dass der internationale Autobauer in einer ganzen Reihe von Modellen in den Jahren 2014 bis 2019 sollen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut haben soll. Die betroffenen Dieselmotoren mit den Abgasnormen Euro 5 und 6 sind in einer ganzen Reihe von Fiat-, Jeep- und Alfa-Romeo-Fahrzeugen vom Kleinwagen bis zum Transporter und zudem auch in Modellen von Iveco verbaut.
Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung hat zuletzt in mehreren Fällen des Wohnmobil-Abgasskandals Klage gegen den Hersteller CNH Industrial N.V. eingereicht. CNH Industrial ist ein niederländisch-britischer börsennotierter Industriekonzern. Das Kerngeschäft umfasst unter anderem die Produktion und Vertrieb von Nutzfahrzeugen und Wohnmobilen. Er ist durch die Fusion von CNH Global und Fiat Industrial parallel zu Fiat Chrysler Automobiles entstanden und umfasst zwölf Marken.
In der Klage vor dem Landgericht Münster geht es um ein Wohnmobil des Typs Fiat Ducato mit der Abgasnorm Euro 6. Das Fahrzeug wurde zu einem Gesamtpreis von 138.961 Euro neu ausgewiesen. Weiter sind der Klagepartei Kosten für Zubehör gemäß den Rechnungen vom 11. Juli 2018 und vom 7. Oktober 2018 in Höhe von insgesamt 9.886,95 Euro entstanden. CNH Industrial N.V. soll einen Betrag in Höhe von 140.112,96 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 6. Juli 2021 zahlen und die Klagepartei von 3.481,35 Euro vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten freizustellen.
Das Landgericht Ravensburg soll im Falle der Abgasmanipulationen an einem Wohnmobil des Typs Hymer B 674 SL (Abgasnorm Euro 6) entscheiden. Das Fahrzeug wurde zu einem Gesamtpreis von 112.350 Euro erworben. Weiterhin entstanden Umbaukosten in Höhe von 15.681,95 Euro. Es wird beantragt, an die Klagepartei einen Betrag in Höhe von 124.323,87 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24. Juni 2021 zu zahlen und die Klagepartei von 3.145,77 Euro vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten freizustellen.
Um einen Streitwert in Höhe von 75.492,14 Euro geht es in der Klage, die Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung beim Landgericht Oldenburg eingereicht hat. Der Fiat Ducato Sunlight mit der Abgasnorm Euro 6 hat 59.000 Euro gekostet und wurde über die Consors Finanz Bank finanziert. Zu Beginn des Darlehensvertrags hat die Klagepartei keine Anzahlung geleistet.
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