Berlin/Essen (ots) – Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August sollen Klarheit schaffen und Erleichterungen für bereits gegen das Corona-Virus geimpfte Personen bringen. Auch Gastronomie und Hotellerie könnten von den Lockerungen profitieren -doch noch herrscht ein Flickenteppich an Verordnungen. Mit einer exklusiven und regelmäßig aktualisierten Infografik gibt ETL ADHOGA (https://www.etl-adhoga.de/pressemitteilungen/) einen Überblick über die Regelungen in den Bundesländern.
Angesichts steigender Infektionszahlen droht Deutschland eine vierte Corona-Welle im Herbst. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsident*Innen der Länder haben sich deshalb am 10. August auf Regelungen und Maßnahmen verständigt, um die Impfquote in der Bevölkerung zu erhöhen und einen erneuten Lockdown unbedingt zu vermeiden. Eine zentrale Rolle spielt dabei das 3G-Prinzip -Genesen, Geimpft, Getestet. Spätestens ab dem 23. August sollen in bestimmten Innenräumen im öffentlichen Leben nur noch Personen Zutritt finden, die vollständig gegen das Corona-Virus geimpft sind oder genesen. Alle anderen benötigen dann einen negativen Antigen- oder PCR-Test.
Für die Gastronomie und Hotellerie, die wie kaum eine andere Branche von den „Lockdown“-Verordnungen betroffen war, könnte eine solche bundeseinheitliche Regelung dringend benötigte Planungssicherheit für die Herbstmonate bedeuten. Doch wie schon in der Vergangenheit drohen auch diesmal zahlreiche Detailregelungen der einzelnen Bundesländer die angestrebte Übersichtlichkeit zu konterkarieren.
Während einige Bundesländer die von der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) beschlossenen Maßnahmen bereits umsetzen oder eine Umsetzung zum 23. August angekündigt haben, verknüpfen andere Länder die 3G-Regelungen in der Innengastronomie und Hotellerie mit Inzidenzwerten. Wieder andere wollen zusätzlich zum Inzidenzwert weitere Parameter berücksichtigen. Und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder brachte direkt nach der MPK gar eine 2G-Regelung in absehbarer Zukunft ins Spiel.
„Erneut hat die Ministerpräsidentenkonferenz Uneinigkeit als Ergebnis hervorgebracht. Was wir derzeit sehen ist ein Flickenteppich an Maßnahmen und damit ein Rückfall in Zeiten, die das Gastgewerbe nicht vermisst“, kritisiert ETL ADHOGA-Leiter Erich Nag (https://www.etl-adhoga.de/ansprechpartner/erich-nagl-AmL1ZGL-AmLlAGR)l den Status Quo.
Mit einer exklusiven Grafik, die wöchentlich aktualisiert wird, gibt ETL ADHOGA von jetzt an Gastronom*innen, Hoteliers und Kund*innen einen Überblick über die geltenden Verordnungen für Innen- und Außengastronomie sowie Hotellerie in den einzelnen Bundesländern.
Die ETL ADHOGA Steuerberatungsgesellschaft AG ist als Teil der ETL-Gruppe auf die Beratung von Gastronomen und Hoteliers rund um die Themen Steuern, Recht und Unternehmensführung spezialisiert. Zu den Leistungen von ADHOGA im Bereich der Steuerberatung für Hotels und Gaststätten zählen die Klassische Steuerberatung, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Bilanzen und Steuererklärungen sowie betriebswirtschaftliche Beratung. Deutschlandweit verzeichnen die auf Hotellerie und Gastronomie spezialisierten Berater von ETL ADHOGA bereits über 1.000 Kunden. Im Rahmen der gesamten ETL-Gruppe über 4.000 Hotellerie- und Gastronomiebetriebe betreut.
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