Achtung, Legionellen! / Schon der bloße Befall reicht für einen Mangel der Mietsache aus - Bsozd.com

Veröffentlicht:

Artikel teilen:

Berlin (ots) –

Wenn in einem Mietshaus eine latente, noch gar nicht realisierte Gesundheitsgefahr durch Legionellen besteht, dann kann alleine das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine Mietminderung in Höhe von 10 Prozent rechtfertigen.

(Landgericht Berlin, Aktenzeichen 67 S 17/21)

Der Fall: In einer Trinkwasserversorgungsanlage eines Berliner Mietshauses wurde der technische Maßnahmenwert nach der Trinkwasserverordnung überschritten. Eine Gefährdungsanalyse ergab wegen des Nachweises von Legionellen eine hohe potenzielle Gesundheitsgefahr, die sich allerdings noch nicht konkretisiert hatte. Trotzdem machten Bewohner des Hauses eine Mietminderung geltend. Das Amtsgericht wies eine entsprechende Klage in erster Instanz ab – mit dem Hinweis, dass eine tatsächliche Gefährdung noch nicht vorliege.

Das Urteil: Bereits „die sich aus dem Überschreiten des Maßnahmewertes ergebende Besorgnis legionellenbedingter Gesundheitsgefahren durch den Mieter“ reiche aus, um einen Mangel der Mietsache feststellen zu können. So entschied das Landgericht als nächsthöhere Instanz. Der ungestörte Gebrauch des Objekts sei dadurch beeinträchtigt.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Die PR-Profis
Die PR-Profishttps://www.prnews24.com/
PRNews24 ist ein innovativer Presseverteiler-Dienstleister, der durch Nutzung diverser wichtiger Presseverteiler eine ungewöhnlich hohe Reichweite der Online-PR realisieren kann. Beliefert werden Presseportale, RSS-Feeds sowie soziale Netzwerke. Es sind verschiedene Publikationsmöglichkeiten verfügbar.

BSOZD NEWS: Achtung, Legionellen! / Schon der bloße Befall reicht für einen Mangel der Mietsache aus

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter BSOZD.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.