3G am Arbeitsplatz – Kein Problem mehr für Arbeitgeber mit der 3G-Prüfung - Bsozd.com

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Der Bundestag schreibt mit dem Infektionsschutzgesetz ab dem 24.11.2021 eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz vor. Für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist dies eine sehr belastende Umstellung. Denn Arbeitgeber müssen kontrollieren, ob ihre Angestellten geimpft, genesen oder getestet sind. Dadurch entsteht ein hoher administrativer Aufwand beim Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Aber wir haben die Lösung:

DEIN RAUM ist nicht nur ein Tool zur Arbeitsplatzbuchung, sondern eine Software, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Berufsalltag unterstützt und Prozesse vereinfacht. Deshalb haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, den Prozess der 3G-Prüfung zu vereinfachen. Mit unserem neuen Feature „3G-Prüfung“ ist die Kontrolle der 3G-Anordnung im Büro mit wenigen Klicks abgeschlossen und sorgt für zufriedeneres Personal, denn die Wartezeit zählt in den meisten Betrieben nicht zur Arbeitszeit.

Und so funktioniert die 3G Prüfung mit DEIN RAUM:

Mit unserer neuen Funktion „3G-Prüfung“ kann der Admin sogenannte „Prüfer“ im System festlegen, ob Geschäftsführer:in, Teamleiter:in oder sonstige Berechtigte. Sie haben die Möglichkeit alle Angestellten im System mit „geimpft“, „genesen“ oder „getestet“ zu markieren. Den Berechtigten wird der Button „3G Prüfung“ im Menü angezeigt. Von dort können die „Prüfer“ die Nachweise eintragen und als geprüft markieren.

Sobald sich also ein:e Nutzer:in einen Arbeitsplatz buchen möchte, erhalten die Prüfer eine Mail, in der deutlich wird, dass die Person noch keinen Nachweis vorgezeigt hat. Parallel dazu erscheint in der Tabelle „3G Prüfung“ der Name des Angestellten mit einer dazugehörigen Kennzeichnung. In diesem Fall „nicht geprüft“.

Gleichzeitig erhält der Prüfer die Nachricht, dass ein Arbeitsplatz gebucht wurde und kann die Arbeitskraft somit per Mail dazu auffordern, einen gültigen Nachweis vorzuzeigen bzw. per Mail einzureichen. Nachdem ein gültiger Nachweis eingereicht wurde, kann der Prüfer der Arbeitskraft einen Status zuweisen. Bei Genesenen muss dabei ein Verfallsdatum eingegeben werden. Bei getesteten Personen muss manuell, je nach der Art des Testes, ein Enddatum eingegeben werden. Nachdem ein gültiger Nachweis vorgelegt wurde, kann der Prüfer dies in der 3G-Prüfung eintragen.

Der Status der Arbeitskraft ändert sich automatisch von „nicht geprüft“ auf „geprüft“. Nun kann die Arbeitsplatzbuchung wahrgenommen werden.

Außerdem bietet die neue Funktion die Möglichkeit, das Personal nach „geprüft“ und „nicht geprüft“ zu filtern, um somit den Überblick nicht zu verlieren. Getestete Personen müssten den Testnachweis täglich oder alle zwei Tage einreichen, um die Arbeitsplatzbuchung wahrnehmen zu können. Impf- und Genesenennachweise müssen nicht täglich kontrolliert werden. Erst, wenn ein Nachweis ungültig wird und dies im System als „nicht geprüft“ angezeigt wird, muss eine erneute Prüfung durchgeführt werden.

DEIN RAUM wird aktiv weiterentwickelt und wir freuen uns, dass wir die Arbeit der Unternehmer mit diesem Feature deutlich erleichtern können.

zur Arbeitsplatzbuchung Software mit der 3G-Prüfung

BSOZD NEWS: 3G am Arbeitsplatz – Kein Problem mehr für Arbeitgeber mit der 3G-Prüfung

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