Betäubung bei der Zahnbehandlung: Das ist wichtig! - Bsozd.com

Veröffentlicht:

Artikel teilen:

Moderne Betäubungsmöglichkeiten sind sicher und weitgehend frei von Nebenwirkungen.

Heutzutage muss niemand mehr Schmerzen bei einer zahnärztlichen Behandlung aushalten. Wichtig vor der Betäubung ist jedoch, dass die Zahnärztin oder der Zahnarzt wissen muss, wenn bei der Patientin oder dem Patienten allgemeine Erkrankungen oder eine Allergie vorliegen oder Medikamente eingenommen werden.

Um ein geeignetes Betäubungsmittel oder Verfahren für die Betäubung bei der Zahnbehandlung auszuwählen, erfasst die Zahnärztin oder der Zahnarzt diese Punkte in einer ausführlichen Anamnese. Viele Betäubungsmittelzubereitungen enthalten Adrenalin. Es verlängert und verstärkt die Wirkung der lokalen Betäubung und reduziert die Durchblutung des Gewebes während der Behandlung. „Wann immer es möglich ist, sollte Adrenalin bei der lokalen Betäubung eingesetzt werden, jedoch möglichst gering dosiert“, erklärt Univ.-Prof. Dr. Dr. Monika Daubländer, Vorsitzende des Interdisziplinären Arbeitskreises Zahnärztliche Anästhesie (IAZA).

Über Erkrankungen, Allergien, Medikamente informieren
Bei verschiedenen Erkrankungen wie Herzrhythmusstörungen, Schilddrüsenüberfunktion sowie einem Tumor des Nebennierenmarks darf Adrenalin nicht gegeben werden. Als Alternative gibt es jedoch Mittel ohne Adrenalin. Auch kann das Adrenalin in der örtlichen Betäubung den Blutzuckerspiegel beeinflussen. Patientinnen und Patienten mit Diabetes sollten dies bei der Einnahme ihres Diabetes-Medikaments beachten. Allergische Reaktionen als Nebenwirkung auf eine Lokalanästhesie sind sehr selten. Für Patientinnen und Patienten mit Allergien gegen bestimmte Inhaltsstoffe gibt es Injektionslösungen ohne Zusatz- und Konservierungsstoffe. So gibt es für Menschen mit allergischem Asthma Betäubungsmittel ohne Sulfit, da dieses bei Asthmatikern einen Anfall auslösen kann.

Erst Essen und Trinken, wenn die Betäubung abgeklungen ist
Die örtliche Betäubung blockiert für eine bestimmte Dauer die Weiterleitung von Reizen in den Nerven während der Zahnbehandlung. So stellt sich durch die Lokalanästhesie bei den Patientinnen und Patienten ein Taubheitsgefühl ein. Reize wie Schmerz, Berührung oder Temperatur sind während der Behandlung nicht zu empfinden, Druck gegebenenfalls schon. Häufig ist die Mundschleimhaut oder sind Kieferabschnitte, manchmal auch die Zunge, noch taub, wenn die Zahnärztin oder der Zahnarzt mit der Behandlung fertig ist. Je nach Art des verwendeten Betäubungsmittels und der Technik kann dies bis zu mehreren Stunden dauern. Patientinnen und Patienten sollten daher am besten erst essen und trinken, wenn die Betäubung nach der Behandlung vollständig abgeklungen ist. Ansonsten besteht die Gefahr für Verletzungen. So können sie sich auf die noch betäubte Lippe beißen oder sich an heißen Speisen und Getränken verbrühen. Diabetiker sollten sich auf diese Situation im Rahmen ihres Ernährungsverhaltens besonders einstellen. Durch eine weitere Spritze kann auch ein Medikament verabreicht werden, dass die Betäubung der Weichgewebe schneller abklingen lässt.

Betäubung im Ober- und Unterkiefer
Je nachdem, welcher Bereich im Mund während der Behandlung zu betäuben ist, kann die Zahnärztin oder der Zahnarzt unterschiedliche Techniken anwenden. Im Oberkiefer kommt häufig die Infiltrationsanästhesie zum Einsatz. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt setzt die Spritze mit der betäubenden Lösung unter die Schleimhaut in die Nähe der Wurzelspitze der zu behandelnden Zähne. Die Lokalanästhesie betäubt einzelne Zähne, den umgebenden Knochen, das Weichgewebe, kleine Bereiche der Mundschleimhaut und unter Umständen auch die Gesichtshaut. Mit der Infiltrationsanästhesie kann abhängig vom Umfang des Eingriffs in einigen Fällen auch im Unterkiefer der Bereich der Front- und kleinen Backenzähne betäubt werden. Für die hinteren Bereiche des Unterkiefers ist ansonsten die Leitungsanästhesie geeignet. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt setzt die Spritze in die Nähe des Nervs, der die entsprechende Unterkieferhälfte versorgt. Das betäubt die gesamte Leitungsbahn und führt auch zur Taubheit in der Unterlippe sowie häufig der Zunge.

Betäubung einzelner Zähne
Mit der intraligamentären Anästhesie kann die Zahnärztin oder der Zahnarzt einzelne Zähne für sehr begrenzte Eingriffe betäuben. Eine spezielle Spritze mit sehr dünner Nadel bringt das Mittel für die Anästhesie direkt in den Spalt zwischen Zahn und Knochen ein. Wenn eine andere Betäubungsart nicht genügend wirken sollte, kann die Zahnärztin oder der Zahnarzt diese Methode auch zusätzlich einsetzen.

Vollnarkose
In manchen Fällen kann eine Vollnarkose in Kooperation mit einem Anästhesisten für die zahnärztliche Behandlung notwendig sein. Die Vollnarkose birgt jedoch deutlich höhere Risiken als eine örtliche Betäubung und sollte nur in medizinisch gut begründbaren Fällen zum Einsatz kommen. Daher wird sie nur bei Patientinnen und Patienten angewendet, bei denen eine lokale Betäubung nicht durchführbar ist oder wenn eine sehr umfangreiche Behandlung notwendig ist. In jedem Fall ist bei einer Vollnarkose die Abstimmung und Anwesenheit eines Anästhesisten erforderlich. Eine Hypnose oder Sedierung kann in manchen Fällen zur Angst- und Stressreduktion sinnvoll sein.

Initiative proDente e.V.
PR-Referentin
Aachener Straße 1053-1055
50858 Köln
www.prodente.de

Tel. 022117099740
Fax. 022117099742
E-Mail: ricarda.wille@prodente.de

www.prodente.de
www.zahnbande.de
www.facebook.de/proDente.e.V
www.twitter.com/prodente

Firmenkontakt
Initiative proDente e.V.
Ricarda Wille
Aachener Straße
50858 Köln
022117099740
ricarda.wille@prodente.de
http://www.prodente.de

Pressekontakt
Initiative proDente e.V.
Dirk Kropp
Kropp
50858 Köln
022117099740
dirk.kropp@prodente.de
http://www.prodente.de

BSOZD NEWS: Betäubung bei der Zahnbehandlung: Das ist wichtig!

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter BSOZD.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.