Hochwasservorsorge: Kreisverwaltung soll Starkregenkarte erstellen - Bsozd.com

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Siegburg. – Welche verheerenden Folgen der Klimawandel auch bei uns haben kann, hat das Unwetter im Sommer 2021 gezeigt, das vor allem das linksrheinische Kreisgebiet heimgesucht hat. Die Kombination von Starkregen und „stehender“ Wetterlage führte zu weiträumigen Überflutungen und Zerstörungen und kostete viele Menschenleben.

Eine verbesserte Hochwasservorsorge ist jetzt das Gebot der Stunde. Dazu gehört auch eine Einschätzung, welche Fließwege das Wasser im Falle von Starkregen nimmt. Weil das Wasser an den Gemeindegrenzen nicht Halt macht, hat der Umweltausschuss das Thema Starkregen schon in diversen Sitzungen aufgegriffen und verfolgt die Initiative, eine kreisweite Starkregenkarte erarbeiten zu lassen. Das würde die Kommunen davon entlasten, eigene Karten zu beauftragen, und es wäre ein einheitlicher Standard im Kreisgebiet gegeben. In einem ersten Schritt wurde die Kreisverwaltung deshalb gebeten, eine Kostenschätzung und einen Zeitplan für die kreisweite Starkregenkarte vorzulegen.

Auf dieser Grundlage haben die beiden Parteien der Koalition in der letzten Sitzung des Umweltausschusses beantragt, die kreisweite Starkregenkarte zu erarbeiten und im Zuge der Beratungen des Nachtragshaushaltes 2022 die erforderlichen Planungsmittel bereit zu stellen. Dies gilt auch für eine personelle Unterstützung für dieses Großprojekt.

Der Kreistag folgte bei Verabschiedung des Nachtragshaushaltes diesem Antrag. Es wurden für die Jahre 2022 bis 2024 insgesamt 400.000 EUR Planungsmittel vorgesehen, unter Berücksichtigung von 200.000 EUR Landesförderung. Dies deckt die Sachkosten für die Karte, die nachfolgende Risikobewertung von Flächen und Einrichtungen sowie die Ableitung von Maßnahmen zur besseren Vorsorge ab. Auch eine zusätzliche Ingenieur-Stelle zur Betreuung des Projektes wurde beschlossen. Da einige Kommunen bereits vor dem jüngsten Unwetter eigene Starkregenkarten beauftragt hatten, soll für diese Fälle eine Kostenerstattung für die Kommunen erarbeitet werden, damit sie nicht schlechter gestellt sind.

Die Unwetter der vergangenen Jahre haben deutlich gemacht, dass sich das Schadenspotential des Starkregens in der Dynamik steigert. Der gesetzliche Auftrag der Wasserbehörde, im Rahmen der sogenannten Gewässeraufsicht dafür zu sorgen, dass vor allem private Anlieger an Gewässern alles vermeiden, was die Hochwassergefahr steigern könnte, muss konsequenter wahrgenommen werden. Dabei geht es um bauliche Umgestaltungen, die oft aus Unkenntnis der Folgen vorgenommen werden, wie Treppen, Mauern oder Ablagerungen am Gewässer. Hier ist viel Vor-Ort-Arbeit und Aufklärung vonnöten. Deshalb soll die Gewässeraufsicht ebenfalls personell um zwei Stellen verstärkt werden, und die Gewässerabschnitte innerhalb der Siedlungsbereiche sollen systematisch begangen werden. Das Konzept dazu wird noch einmal im Personalausschuss beraten.

Insgesamt wurden damit alle Vorschläge im Antrag der schwarz-grünen Koalition im Rahmen des Nachtragshaushalts einstimmig im Kreistag entschieden.

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