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Nennen Sie die Organe einer Genossenschaft!

Genossenschaften nehmen in der öffentlichen Wahrnehmung eher einen geringen Stellenwert ein. Bekannt sind zumeist Genossenschaftsbanken oder Genossenschaften im Immobilienbereich. Die interne Zusammensetzung und die Strukturen einer solchen Unternehmung sind dagegen weniger geläufig. Damit die Prüfungsfrage „Nennen Sie die Organe einer Genossenschaft!“ nicht ganz unvermutet kommt, zeigt Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert zeigt in seinem kostenlosen Schulungsvideo eine mögliche Antwort auf. Dazu gibt er auch Tipps für die Prüfungsvorbereitung und -situation.

Wenn es um Unternehmensformen geht, kommt schnell die Rede auf OHG, GmbH, AG, KG oder Einpersonengesellschaften. Eher ein Schattendasein im Bewusstsein vieler Menschen führen dagegen die Genossenschaften. Allenfalls wer im täglichen Leben damit zu tun hat, kann mit dem Begriff Genossenschaft auch etwas anfangen. Typische Beispiele sind Kunden einer Genossenschaftsbank wie den Volksbanken und Raiffeisenbanken, oder Mieter einer Wohnung, bei der eine Wohnungsbaugenossenschaft als Eigentümer oder Vermieter auftritt.

In der Vorbereitungsphase zur Prüfung sollte die Unternehmensform Genossenschaft jedoch ebenfalls berücksichtig werden.

Ein wichtiger Hinweis für die Prüfung besteht im Verständnis der Handlungsaufforderung „Nennen“. Es ist hier keine Erklärung gefordert, sondern nur eine einfache Aufzählung der Genossenschafts-Organe. Wer sich als Prüfungskandidat hier in mehr oder weniger ausführlichen Erklärungen verliert, verliert damit gleichzeitig auch kostbare Prüfungszeit, und im schlimmsten Fall gilt die Frage als nicht oder nur teilweise richtig beantwortet.

Drei Organe, vergleichbar mit AG

Grundlegend für die Beantwortung der Frage „Nennen Sie die Organe einer Genossenschaft!“ ist die Strukturzahl 3. Dies bedeutet, dass es für diese Unternehmensform 3 Organe gibt.

Somit hat die Genossenschaft schon einmal eine erste Gemeinsamkeit mit der Aktiengesellschaft. Gemeinsam ist allerdings nicht nur die Anzahl der Organe, sondern auch deren Bezeichnung und jeweilige Funktion – mit einer einzigen eher marginalen Ausnahme:

-Zunächst einmal gibt es den Vorstand. Dies ist genau wie bei der Aktiengesellschaft.
-Als Zweites gibt es den Aufsichtsrat. Auch dies ist analog zur Aktiengesellschaft.
-Das dritte Organ der Genossenschaft ist die Generalversammlung. Bei der Aktiengesellschaft entspricht dies der Hauptversammlung (HV). Die GV hat die gleiche Funktion wie die HV. Lediglich die Bezeichnung ist anders.

Das komplette, kostenlose Video “ Nennen Sie die Organe einer Genossenschaft!“ finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/).

Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.

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