Was passiert bei einer Scheidung bzw. Trennung mit dem gemeinsamen Haus bzw. der gemeinsamen Wohnung?
Eine Scheidung bzw. Trennung ist für viele Menschen ein einschneidendes Erlebnis. Hat das Ehepaar zudem ein gemeinsames Haus kann dies zu zusätzlichem Problemen bei einer Scheidung bzw. Trennung führen. Eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt ist in diesen Fällen oft ratsam. Denn ein Fachanwalt für Familienrecht kann Sie bei dem Thema Wohneigentum rechtlich beraten und auch bei weiteren Fragen rund um Ihre Scheidung bzw. Trennung beraten.
Da das gemeinsames Haus oder die gemeinsame Wohnung in vielen Fällen einen Großteil des Ehevermögens stellt ist dieses auch oft ein großer Streitfaktor. Es stellt sich daher die Frage was nach der Scheidung bzw. Trennung mit dem gemeinsamen Haus bzw. der gemeinsamen Wohnung passieren soll?
Die Klärung ist oft ein emotional aufgeladenes Unterfangen. Denn oft sind der Kindergarten oder die Schule sowie Freunde und Freizeitaktivitäten in der Nähe der Wohnung bzw. des Hauses verortet. Bei der Bildung von Vermögen und als Altersvorsorge spielt das Wohneigentum auch eine große Finanzielle Bedeutung.
Damit Sie bereits bei die ersten wichtigen Entscheidungen mit beeinflussen können, ist eine rechtzeitige, also frühe, rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt zu empfehlen. Dieser kann Ihnen helfen sich finanzielle Vorteile zu holen. Es geht dabei z.B. um die Verringerung der gesamten Scheidungsfolgekosten sowie um die Verringerung der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren sowie auch den Verlauf des gesamten Scheidungsprozesses.
Zu Beginn sollten bei einer Scheidung bzw. Trennung daher alle Fragen bzgl. der Immobilie direkt geklärt werden, sollte das Haus bis dahin von der Familie gemeinschaftlich bewohnt worden sein. Wichtigste Fragen die hierbei zu beantworten sind:
- Wer wird alles als Eigentümer im Grundbuch genannt?
- Haben andere Beteiligte, wie z. B. die Eltern oder Schwiegereltern beim Erwerb des Wohneigentums mitgeholfen?
- Kann das Haus in wirtschaftlicher Hinsicht weitergetragen werden (vgl. Bankbonität, Kalkulation der Unterhaltsleistungen)?
- Bestehen noch Darlehensschulden?
In einem Großteil der Fälle ist das Darlehen für den Erwerb des gemeinsamen Wohneigentums noch nicht getilgt. In den meisten Fällen sind zudem beide Partner als Wohneigentümer im Grundbuch eingetragen und der Darlehensvertrag wurde von beiden unterzeichnet. Da die Ratenzahlung des Kredits weiterhin fällig wird sollte man hier direkt klären, wer die Kreditraten weiterhin fristgerecht bezahlen wird.
Es sollten die verschiedenen Möglichkeiten durchdacht werden, wie es mit dem Haus bzw. der Wohnung nach der Scheidung bzw. Trennung weiter geht. Hierbei stellen sich Fragen wie: Ist eine Vermietung des Hauses oder der Wohnung sinnvoll oder stellt gar der Verkauf eine gute Möglichkeit dar?
Möchte einer der Ehepartner in dem Haus oder der Wohnung wohnen bleiben und kann dieser der andere Ehepartner seinen Anteil ausbezahlen?
Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, sollte Sie eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für Familienrecht wahrnehmen. Ein Fachanwalt für Familienrecht weiß genau auf welche Punkte bei einer Scheidung bzw. Trennung im Bezug auf Immobilieneigentum zu achten ist.
Mehr zu dem Thema Wohneigentum im Fall einer Scheidung bzw. Trennung finden Interessierte unter https://www.scheidungwirhelfen.com/trennung-im-gemeinsamen-haus/
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