EU plant Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Prospektpflicht - Bsozd.com

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Die Europäische Union (EU) will Wachstumsunternehmen den Zugang zum geregelten Kapitalmarkt weiter erleichtern – geplant ist unter anderem eine unternehmensfreundliche Änderung der geltenden Prospektverordnung. Hierzu hat die Europäische Kommission entsprechende Entwürfe vorgelegt. Damit sollen Finanzierungshindernisse für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) abgebaut und dem Trend zur Abwanderung in die USA und weitere Nicht EU-Staaten
entgegengewirkt werden, der sich in den letzten Jahren deutlich verstärkt hat.

Erleichterung für Sekundäremissionen bereits börsennotierter Unternehmen

Für KMUs, die sich frisches Eigenkapital an den Börsen beschaffen wollen, bedeutet die
Prospektpflicht oft einen unverhältnismäßig hohen Aufwand an Kosten und Zeit. Hier stellt die EU eine spürbare Entlastung in Aussicht. Unternehmen sollen künftig prospektfrei eine oder mehrere Kapitalerhöhungen durchführen können, wenn diese binnen zwölf Monaten insgesamt weniger als 40 Prozent des bereits zugelassenen Aktienkapitals ausmachen. Eine entsprechende Regelung ist für öffentliche Bezugsrechtsangebote vorgesehen, die ebenfalls grundsätzlich prospektpflichtig sind. Voraussetzung ist die Fungibilität der neuen Aktien mit Wertpapieren des Emittenten, die bereits zum Handel auf demselben Markt zugelassen sind.

Grenzen für die Prospektausnahme werden deutlich angehoben

Bislang waren Aktienemissionen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis nur prospektfrei möglich, wenn sie 20 Prozent des bereits zugelassenen Aktienkapitals nicht überstiegen. Für öffentliche Bezugsrechtsangebote betrug diese Grenze mit wenigen Ausnahmen sogar lediglich 10 Prozent. Damit bestand eine sachlich nicht zu rechtfertigende Diskrepanz zwischen der Prospektausnahme für neue Aktien (20 % des Grundkapitals) und für öffentliche Bezugsrechtsangebote (10 % des Grundkapitals). Diese Ungleichbehandlung wird durch die Neuregelung wegfallen.

Die 40-%-Grenze soll ganz aufgehoben werden, wenn die Emissionen fungibel zu Wertpapieren sind, die seit mindestens 18 Monaten zum Handel am regulierten Markt zugelassen sind. Voraussetzung ist dann nur noch ein maximal 10-seitiges Dokument, das bei Sekundäremissionen an die Stelle des Prospekts tritt.

Zudem soll der Zugang zum Kapitalmarkt auch für Emittenten kleinerer Primäremissionen
erleichtert werden, mit denen kein Börsenlisting verfolgt wird: Der Höchstbetrag für prospektfreie Angebote in einem Zeitraum von zwölf Monaten wird von derzeit 8 Mio. voraussichtlich auf 12 Millionen Euro angehoben.

Beschränkung des Umfangs von Wertpapierprospekten

Ferner ist eine Beschränkung des Umfangs von Wertpapierprospekten auf maximal 300 Seiten bzw.
maximal 75 Seiten bei einem EU-Wachstumsemissionsdokument (löst den EU-Wachstumsprospekt
ab) geplant.

Katzorke RA-GmbH begrüßt die geplante Neuregelung

Björn Katzorke, Geschäftsführer der Katzorke RA-GmbH (www.prospektrecht.de) begrüßt die bevorstehende Reform: „Wird der Entwurf wie geplant umgesetzt, erleichtert dies den Zugang zu frischem Eigenkapital für mittelständische Unternehmen erheblich“, so der ausgewiesene Experte für Prospektrecht. „Die Finanzierung würde insbesondere für Gesellschaften, die bereits am geregelten

Markt notiert sind, erheblich einfacher und günstiger“. Die Katzorke RA-GmbH betreut Emittentenvon Wertpapieren und Kapitalverwaltungsgesellschaften ebenso wie Finanzdienstleistungsinstitute und Zahlungsdienstleister. Alle im Unternehmen tätigen Rechtsanwälte zeichnen sich durc langjährige Erfahrung in der Begleitung von Wertpapier-Emissionen aus. Sie benötigen Unterstützung im Bereich Prospekterstellung?

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Pressekontakt:

Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Planckstraße 23
37073 Göttingen Deutschland
Herr Björn Katzorke
Tel: 0551-28879100
Fax: 0551-28879109
E-Mail: kanzlei@prospektrecht.de
Internet: https://prospektrecht.de/

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