Entzug der Fahrerlaubnis im Ausland Bei Missachtung können Bußgelder und sogar Gefängnis drohen! - Bsozd.com

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Insbesondere auf Reisen können die Folgen eines Verkehrsverstoßes verheerend sein. Besonders heikel ist für Urlauber ein Entzug der Fahrerlaubnis in der Fremde. Was also tun, wenn die Polizei im Ausland den Führerschein einkassiert und gilt das Fahrverbot dann auch im Heimatland? Die Antworten kennt die CODUKA GmbH als Betreiber des Portals Geblitzt.de.

Urlaubsfrust bei Führerscheinentzug

Wird man hierzulande zum Beispiel wegen zu hoher Geschwindigkeit geblitzt oder beim Fahren unter Alkoholeinfluss erwischt, kann je nach Schwere des Verstoßes der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Dass diese Sanktion nicht nur in Deutschland möglich ist, weiß Rechtsanwalt Tom Louven. Der auch im Auftrag für Geblitzt.de tätige Experte für Verkehrsrecht sagt:

„Wer im Ausland gegen gültige Verkehrsvorschriften verstößt, muss damit rechnen, dass der Führerschein eingezogen wird. Damit ist die Weiterfahrt im jeweiligen Land untersagt. Dabei kann die Fahrerlaubnis aber nicht dauerhaft entzogen werden, denn das ist nur deutschen Behörden vorbehalten.“

Keine Weiterfahrt ohne Führerscheinpapiere

Die ausländische Behörde kann den Führerschein demzufolge lediglich verwahren. In diesem Fall ist es nicht immer einfach, die Papiere zurückzuerhalten. Aufgrund der unterschiedlichen Vorgehensweise einzelner Länder sollte man sich von einem Anwalt beraten lassen. Was aber, wenn der Führerschein nicht direkt vor Ort wieder ausgehändigt wird und keiner der Mitreisenden im Besitz einer Fahrerlaubnis ist: Darf man sich dennoch hinter das Lenkrad setzen?

Hier mahnt Louven zur Vorsicht: „Darauf sollte man besser verzichten. Wird man angehalten und hat keine gültigen Papiere dabei, drohen in Deutschland Bußgelder. Durchfährt man einen Drittstaat, können die Sanktionen noch deutlich höher sein.“

Gilt ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot auch im Ausland?

Auch im umgekehrten Fall sollte man es nicht darauf ankommen lassen. Wird der Führerschein von deutschen Behörden nach einem Verkehrsverstoß verwahrt, sind Fahrten im Ausland keine gute Idee. Andernfalls können empfindliche Bußgelder wegen des Nichtmitführens eines gültigen Führerscheins anfallen.

In manchen Ländern ist sogar eine Beschlagnahme des Fahrzeugs oder eine Haftstrafe denkbar, da die Polizeibeamten im Zweifel davon ausgehen können, dass der Führerschein nicht nur vergessen wurde, sondern gar keine gültige Fahrerlaubnis vorliegt.

Anerkennung von Verkehrsverstößen innerhalb der Europäischen Union

Derzeit ist die EU-weite Verfolgung der Verursacher von Verstößen im Straßenverkehr noch uneinheitlich und zumeist kompliziert. Um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu optimieren, soll es im Zuge der neuen EU-Führerschein-Richtlinie für die einzelnen Mitgliedstaaten aber künftig einfacher werden. Mithilfe eines Zugangs zu allen nationalen Führerscheinregistern könnte ein Entzug der Fahrerlaubnis gegenseitig anerkannt werden und damit in der gesamten EU gelten.

Regelungen bei Verlust und Diebstahl

Weitaus weniger problematisch gestaltet sich die Vorgehensweise, wenn man seinen Führerschein im Ausland verloren hat oder er gestohlen wurde. Dann sollte sowohl die örtliche Polizei als auch das deutsche Konsulat bzw. die Botschaft darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Die Mitarbeiter von Konsulat oder Botschaft nehmen in der Folge Kontakt mit der zuständigen nationalen Behörde in Deutschland auf. Kommt dabei heraus, dass die Fahrerlaubnis uneingeschränkt gültig ist, kann die Polizei ein vorläufiges Dokument ausstellen, mit dem der Betroffene im Urlaubsland für einen begrenzten Zeitraum fahren darf.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
https://www.geblitzt.de/

Geschäftsführer
Jan Ginhold
Telefon: 030 / 99 40 43 610
E-Mail: presse@coduka.de

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