Rechtsexperten beklagen gravierende Mängel im deutschen Betreuungsrecht! - Bsozd.com

Veröffentlicht:

Artikel teilen:

Die seit 30 Jahren in der juristischen Forschung tätige Kester Haeusler-Stiftung präsentiert ihre aktuellen Ergebnisse im nationalen und internationalen Betreuungsrecht für das Jahr 2017.

BildDie Kritik der Experten Prof. Dr. jur. Volker Thieler und Professor Dr. jur. Wolfgang Böh umfasst 11 Punkte. Dazu zählen in erster Linie die Regelungen zur Vergütung der Betreuer, Informationsmängel zum Nachteil für betreute Personen bis hin zur vollständigen Kontakt- und Nachrichtensperre, fehlende Angehörigenrechte, keine verbindliche Ausbildung für gesetzliche Betreuer, Interessenskollision von Rechtsanwälten als Berufsbetreuern bis hin zu den Regelungen über den Widerruf einer Vorsorgevollmacht oder die mangelhafte Kontrolle der eingesetzten Betreuer durch die Gerichte.

Die Juristen heben in ihrem Abschlussbericht des national und international forschenden Instituts für Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung besonders die pauschale Vergütung von nicht ehrenamtlichen Betreuern hervor, wobei sowohl die bestehenden Regelungen zur Pauschalvergütung, als auch die Begrenzung der Stundenkontingente für Betreuer und die fehlende Kontrolle der erfolgten Leistungen durch die Gerichte bemängelt werden.

Außerdem werden generell Fehlverständnisse bezüglich der Begriffsbestimmung der gesetzlichen Betreuung festgestellt. Der Regelungstatbestand ist als Rechtsinstitut nicht hinreichend bekannt, Begriffe wie Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind unklar. Besonders werden auch die fehlenden Rechte von Angehörigen betreuter Personen wie z.B. die fehlende Möglichkeit zur Akteneinsicht oder Informationen zum Zustand der betreuten Person und fehlende Möglichkeiten der Antragstellung im Verfahren kritisiert. Die umfangreichen Handlungsspielräume der gesetzlichen Betreuer im Hinblick auf die Veräußerung von Immobilien steht ebenfalls im Zentrum der Kritik der Wissenschaftler. Angehörige haben hier fast keine Rechtsposition um einen Verkauf z.B. des Familienheimes durch den Betreuer zu verhindern.

Ein großes Problem sehen die Autoren des Berichtes vor allem in der nicht ausreichenden Qualifizierung der Betreuer aufgrund des Fehlens einer konkret vorgeschriebenen Ausbildung.
Als Anlaufstelle für betroffene Personen und Angehörige sammelt die Stiftung in ihren Forschungsinstituten seit fast 30 Jahren Erfahrungsberichte und Informationen zu gesetzlichen Betreuungsfällen. Die benannten Problemkreise beruhen auf Schilderungen der betroffenen Personen, der Angehörigen und dem ausgewerteten Informationsmaterial aus dem Jahr 2017.
Den vollständigen Abschlussbericht des Forschungsinstituts erhalten Sie über die Kester-Haeusler-Stiftung unter office@kester-haeusler-stiftung.deRechtsexperten beklagen gravierende Mängel im deutschen Betreuungsrecht!

Über:

Kester-Haeusler-Stiftung.de
Herr Prof. Dr. Volker Thieler
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruck
Deutschland

fon ..: 0814141548
fax ..: 0814141456
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : office@kester-haeusler-stiftung.de

Im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und für internationales Erbrecht http://www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de bereits seit 30 Jahren intensiv mit Rechtsfragen, Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. Der Leiter der Forschungsinstitute Prof. Dr.Volker Thieler steht für Fragen gerne zur Verfügung.

Pressekontakt:

Kester-Haeusler-Stiftung.de
Herr Karin Sylvia Wolfrum
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruck

fon ..: 0814141548
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : office@kester-haeusler-stiftung.de

BSOZD NEWS: Rechtsexperten beklagen gravierende Mängel im deutschen Betreuungsrecht!

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter BSOZD.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.