TÜV Rheinland: Brandrisiken am Arbeitsplatz frühzeitig erkennen - Bsozd.com

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21. bis 25. Oktober 2019: Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit / Entflammbare Stoffe sind weit verbreitet / Geschulte Mitarbeitende erkennen Gefährdungen

Köln, 16. Oktober 2019. Viele Berufstätige gehen im Arbeitsalltag ganz selbstverständlich mit gefährlichen Substanzen um. Zu den leicht entflammbaren Stoffen gehören beispielsweise bestimmte Haarsprays im Friseursalon ebenso wie lösungsmittelhaltige Nagellacke in der Kosmetik. Meist sind entflammbare Stoffe mit einem Gefahrzeichen – der Flamme – gekennzeichnet. Doch bei Substanzen, mit denen Menschen täglich umgehen, werden diese Hinweise oft nicht mehr bewusst wahrgenommen. In holz- oder metallverarbeitenden Berufen können sich auch feine Stäube, die Holz, Aluminium oder Magnesium enthalten, entzünden.

Ein weiterer Gefahrenbereich ist die Küche: Kochen mit Gas kann ebenso zur Brandgefahr werden wie zu stark erhitztes Öl in einer Fritteuse. Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ereigneten sich in Deutschland im Jahr 2016 allein durch den Umgang mit entflammbaren Stoffen 1.366 Arbeitsunfälle. Die europäische Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit macht vom 21. bis 25. Oktober auf die Risiken beim Umgang mit Gefahrstoffen wie entflammbaren Substanzen aufmerksam.

Täglicher Umgang mit Gefahrstoffen senkt das Risikobewusstsein
Im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssen technische und organisatorische Maßnahmen beim Brandschutz nahtlos ineinander greifen. Den rechtlichen Rahmen bilden verschiedene europäische und nationale Regelungen. Dazu gehören beispielsweise die Arbeitsstätten- und Gefahrstoffverordnung, die Bauordnungen der Länder, die einschlägigen Regeln der Technik und die Vorgaben der Berufsgenossenschaften. „Brandschutzmaßnahmen sind nur dann wirksam, wenn sie auch eingehalten werden. Doch es kommt häufig vor, dass zum Beispiel Brandschutztüren aus Bequemlichkeit nicht geschlossen oder Sicherheitsvorgaben nicht in vollem Umfang beachtet werden. Bisher ist ja nie etwas passiert. Daher sind regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeitenden wichtig“, weiß Dr. Daniel Breßler, Experte für Gefahrstoffmanagement bei TÜV Rheinland.

Gefahren frühzeitig erkennen
Ob und wie gut ein Stoff brennt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Während ein Holzscheit bei Funkenflug aufgrund von Schweißarbeiten nur schwelt, fangen Holzspäne oder Holzwolle deutlich leichter Feuer. Fein in der Luft verteilter Holzstaub kann sogar explodieren. Neben dem Brennstoff müssen für die Brandentstehung ausreichend Sauerstoff und eine Zündquelle zur Verfügung stehen. „Bei einer Zündquelle handelt es sich nicht immer um den sprichwörtlichen Funken: Auch heiße Oberflächen, ein heiß gelaufenes Lager an einer Maschine, chemische Reaktionen oder zusammen mit Stahlwolle gelagerte Batterien können Brände auslösen. Mitarbeiter, die mögliche Brandursachen in ihrem Arbeitsbereich kennen, können auf solche Gefährdungen gezielt hinweisen und für Abhilfe sorgen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen“, so der Experte.

Gefährdungen umfassend beurteilen
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird ermittelt, ob im Unternehmen eine Brandgefährdung vorliegt und welche Tätigkeiten mit brennbaren Stoffen durchgeführt werden. Dabei müssen alle für die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkungen eines Brandes relevanten Faktoren berücksichtigt werden. Entsprechende Vorgaben finden sich in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 800 und den zugehörigen Erläuterungen.

Wird mit entflammbaren Stoffen gearbeitet, ist die Gefährdung so gering wie möglich zu halten. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob eine weniger gefährliche Substanz eingesetzt oder das Verfahren so verändert werden kann, dass die Gefährdung sinkt. Besteht eine hohe oder sehr hohe Brandgefahr, müssen weitere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dazu gehört zum Beispiel, entflammbare Stoffe in gesicherten Bereichen aufzubewahren, Zündquellen zu sichern oder für bestimmte Arbeiten persönliche Schutzausrüstung vorzuschreiben. „Welche Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft sinnvoll sind, hängt von den Gegebenheiten im Unternehmen ab. Unsere Experten unterstützen Arbeitgeber bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und der Ableitung der auf den Betrieb zugeschnittenen Maßnahmen sowie beim Gefahrstoffmanagement“, erläutert Dr. Breßler.

Weitere Informationen unter http://www.tuv.com/arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland.

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