DAC 6 Tool – Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen - Bsozd.com

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Management des DAC 6 Erfassungs- und Klassifizierungsprozesses sowie Meldung der grenzüberschreitenden Steuergestaltungen an das BZSt.

Die 6. Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (Directive on Administrative Cooperation – DAC) ist eine neue Herausforderung für Unternehmen im Bereich Tax Compliance – wir haben eine Tool-Lösung.

Bis zum 31. August 2020 müssen alle grenzüberschreitende Steuergestaltungen, welche ab dem 25. Juni 2018 etabliert worden sind, unter bestimmten Bedingungen, den Finanzbehörden elektronisch gemeldet werden. Für Gestaltungen ab dem 1. Juli 2020 bleiben sogar nur 30 Tage Zeit für eine Meldung. Auf Grundlage der etablierten Tax Software U2 unterstützt das DAC 6 Modul bei der Erfassung und Strukturierung des Qualifizierungs-Prozesses sowie der Prozess-Dokumentation. Insbesondere die workflowbasierte Zusammenarbeit zwischen Intermediär und Mandant, ermöglicht einen reibungslosen Ablauf. Das webbasierte Tool erstellt aus den über einen Entscheidungsbaum erfassten Daten die versandfertige XML-Datei für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die integrierte Fristenkontrolle per E-Mail Reminder stellt sicher, dass nichts vergessen wird.

Die Kosten für die Nutzung des Tools belaufen sich auf EUR 8.800/Jahr (+ einmalig EUR 2.000 Einrichtungspauschale).

Universal Units ist der unabhängige Anbieter für webbasierte Lösungen zum weltweiten Management von Unternehmenssteuern. Das erfahrene Entwicklerteam mit Sitz in Berlin steht für agile Softwareentwicklung sowie für die Umsetzung von modernen und stabilen Lösungen. Unsere Softwareprodukte unterstützen die Steuerfunktionen von Unternehmen in den Bereichen Tax Compliance, Tax Accounting und Transfer Pricing Dokumentation.

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BSOZD NEWS: DAC 6 Tool – Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen

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