§37 Abs. 3 SGB XI

So geht's weiter mit §37 Abs. 3 SGB XI

Pflegeberatung – Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5 sind dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI wahrzunehmen.
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