Akteneinsicht

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BVG bestätigt Anspruch auf Einsicht in die nicht bei der Akte befindlichen Rohmessdaten im Bußgeldverfahren

Das Bundesverfassungsgericht urteilte: In vielen Fällen kann nun bereits im Verwaltungsverfahren bei der Bußgeldbehörde Einsicht in die nicht bei der Akte befindlichen Rohmessdaten genommen werden.

Endlich: Bundesverfassungsgericht bestätigt Anspruch auf Einsicht in die nicht bei der Akte befindlichen Rohme

In vielen Fällen kann nun bereits im Verwaltungsverfahren bei der Bußgeldbehörde Einsicht in die nicht bei der Akte befindlichen Rohmessdaten genommen werden.

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