Kanzlei Dr. Kling Heufelder

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Keine Steuern beim Verkauf von ehemaligen landwirtschaftlichen Grundstücken

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Verkauf von ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen Jahrzehnte nach der Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit nicht der Besteuerung unterliegt
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